Das klassische Bauen von Häusern ist die am weitesten verbreitete Baumethode. Doch auch die Containerbauweise ist mittlerweile stark im Kommen. Die Container dürfen Sie jedoch nicht einfach planlos aufstellen, sondern müssen dabei einige wichtige Dinge beachten. Entscheidend ist vor allem die Beantragung einer Baugenehmigung. Damit bei Ihrem neuen Projekt nichts schiefläuft, erfahren Sie, wie Sie die gesamten Prozesse mit FAGSI korrekt durchlaufen.
Gebäude aus Containern stehen aktuell stark im Trend. Doch wussten Sie, dass Sie zum Aufstellen eine Container Baugenehmigung benötigen? Ohne diese Genehmigung sollten Sie niemals mit dem Bau beginnen, da Ihnen ansonsten rechtliche Konsequenzen drohen. FAGSI ist Ihr professioneller Ansprechpartner, damit Sie alles richtig machen.
Das versteht man unter einer Bauweise mittels Containern
Die Container ersetzen die äußere Hülle Ihres neuen Hauses. Was bei der klassischen Bauweise aus Materialien wie Stein, Beton oder Holz zu den Wänden führt, erfüllen die Container aus Metall. Im Inneren lassen sich die Container individuell ausbauen und einrichten. Diese Containerhäuser dienen jedoch nicht nur einer kurzfristigen Lösung, sondern werden durch die heutige Technik auch langfristig für moderne Wohnungen oder Häuser genutzt. Der größte Vorteil besteht nicht nur in einem kostengünstigen Bau, sondern auch darin, dass sich die Container jederzeit an einen anderen Ort versetzen lassen.
Deshalb ist eine Baugenehmigung erforderlich
Containerbauten zählen aufgrund der transportablen Eigenschaften nicht als „fliegende Bauten“, sondern sie werden als „bauliche Anlage“ gewertet. Für alle langfristig genutzten Gebäude aus Containern ist daher eine Baugenehmigung notwendig. Lediglich für kurzfristige Aufbauten oder Behelfsbauten wie z.B. Lagercontainer, provisorische Baustellenbüros oder Sanitärcontainer entfällt die Pflicht einer Baugenehmigung.
Voraussetzungen zur Baugenehmigung
Aufgrund der Landesbauordnung müssen folgende technische Nachweise erfüllt werden:
- Statik des Gebäudes (Typenstatik der Container)
- Feuerwiderstandsdauer aller tragender Bauteile
- Nachweis über vorbeugenden Brandschutz
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweise über Schallschutz, Wärmeschutz sowie Energieeffizienz
- Nachweise zur Einhaltung von Abstandsflächen, Grenzlinien und Baulinien
- Nachweis zur Berücksichtigung des Baumschutzes
- Je nach Region Nachweise der Schneelast oder Windlast
Hinweis: Informieren Sie sich über die entsprechende Landesbauordnung in Ihrem Bundesland, da hier Unterschiede bestehen können.
So führen Sie die Baugenehmigung durch
Zuerst muss durch den Bauherrn ein Bauantrag gestellt werden. Dieser erfolgt mit der Einreichung aller erforderlichen technischen Nachweise. Es muss zudem ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser beauftragt werden, welcher den Nachweis der Sachkunde sowie Erfahrung erbringt. Alle Unterlagen wie die technischen Nachweise, Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibungen, Berechnungen, Entwässerungsplan und die Bauantragsformulare werden dann vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und dem Bauherrn gemeinsam unterzeichnet. Der komplette Antrag muss anschließend vom Bauherrn schriftlich und in dreifacher Ausführung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Mit FAGSI liegen Sie richtig
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei dem Erwerb Ihrer Container Baugenehmigung. Auch wenn Sie unsicher sind und zuvor eine Bauvoranfrage stellen möchten, helfen wir Ihnen dabei weiter. Anschließend wird Ihrem Hausbau durch Container nichts mehr im Wege stehen.